Erläuterung zum Bieterverfahren
Durch die Marktentwicklung und das Verhältnis von Angebot und Nachfrage sind Immobilien nach wie vor stark nachgefragt. Sollten mehrere Kaufzusagen für ein Objekt vorliegen, kommt ein Bieterverfahren zum Einsatz, um Chancengleichheit zu gewähren und eine unparteiische und gerechte Entscheidung herbeizuführen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine Versteigerung oder Auktion handelt.
Die Einladung zum Bieterverfahren, das üblicherweise in unseren Büroräumen stattfindet, erhalten alle Kaufinteressenten per E-Mail. Im Anhang befinden sich auch die Beleihungsunterlagen sowie das Formular für das Bieterverfahren.
Die Beleihungsunterlagen werden für die Finanzierungsprüfung benötigt. Im Formular „Angebot im Bieterverfahren“ ist das persönliche Gebot ausgehend vom genannten Mindestkaufpreis einzutragen. Sinnvoll ist eine Summe mit Nachkommastellen, damit das Risiko gleicher Gebote verringert wird. Beurkundet wird ein
„runder Betrag“.
Wichtig ist die schriftliche Finanzierungsbestätigung der Bank/Sparkasse oder der Nachweis von Eigenmitteln über die Summe des Gebots.
Ohne Absicherung des Gebots ist eine Teilnahme am Bieterverfahren nicht möglich.
Ablauf des Bieterverfahrens
Alle Kaufinteressenten kommen zum genannten Termin und übergeben das Formular für das Bieterverfahren und die Finanzierungsbestätigung. Die Auswertung erfolgt direkt in Gegenwart aller Bieter, dadurch ist eine transparente und ehrliche Ermittlung gewährleistet. Die Kaufzusage wird für das höchste Gebot erteilt. Nachträglich kann ein Gebot nicht erhöht werden.